Friedwaldbestattungen in Darmstadt

Beigesetzt an den Wurzeln eines Baumes - das ist für viele Menschen ein tröstlicher und beruhigender Gedanke. FriedWald bietet Menschen einen Bestattungsort, an dem sie sich schon zu Lebzeiten wohlfühlen: den Wald. Die Bestattung in einem FriedWald ist eine natürliche und würdevolle Alternative zu den gewohnten Bestattungsorten. Das Konzept ist unabhängig von Konfessionen und frei von sozialen Zwängen. Als Partner vom FriedWald stehen wir Ihnen bei allen Fragen einer Waldbestattung von der Organisation und bei den Verwaltungsgängen sowie der Bestattungsdurchführung zur Seite.

Beratung und Hilfestellung zum FriedWald: 06251 1386466 oder 0160 96400011 

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Ganz individuell kann auch die Beisetzung im FriedWald gestaltet werden. Von einer stillen Abschiednahme im engsten Familienkreis über eine Trauerfeier mit Musik bis hin zur großen Trauergesellschaft: Die Gestaltung bleibt den Wünschen der Verstorbenen und ihrer Angehörigen weitgehend überlassen. Christliche Beisetzungen sind ebenso üblich wie Beisetzungen ohne geistlichen Beistand.

Bestattungskosten für eine Feuerbestattung

Eigenleistungen des Bestatters sowie Fremdleistungen vom Krematorium

Bestattungsartikel 

Euro

Heller Kiefernsarg (F1): einfaches Deckblatt und Innenausstattung 

395,-
Einfache weiße Deckengarnitur mit Kissen   45,-
Weißes Talar (Sterbehemd)   20,-
Schmuckurne, ab   40,-
Fachliche Dienstleistungen    
Einbettung am Sterbeort, innerhalb Rhein-Main 119,-
Überführung des Verstorbenen vom Sterbeort zum Krematorium, innerhalb Rhein-Main  190,-
Dienst am Verstorbenen (Ankleiden sowie Hygienische Versorgung)   75,-
Überführung der Urne zum beisetzenden Friedhof  0,-

Erledigung der Behördengänge 

  • Beurkundung des Trauerfalls beim zuständigen Standesamt
  • Erledigung der Formalitäten bei der Friedhofsverwaltung, 
  • beim Krematorium sowie der Krankenhausverwaltung 
  • Abmeldung der Krankenversicherung
  • Meldung an den Rentenversicherungsträger 
  • Ggf. Beantragung der Vorauszahlungen zur Witwenrente 
170,-
Planung, Organisation und Betreuung während der Urnenbeisetzung   195,-
Summe Eigenleistungen (inkl. MwSt.)  1.249,-
   
Fremdleistungen  
Einäscherung des Verstorbenen im Krematorium

 444,-

Amtsärztliche Untersuchung  61,-

Summe Fremdleistungen (inkl. MwSt.)  

505,-
   
Summe Eigen- und Fremdleistungen (inkl. MwSt.)  1.749,-

Kosten, die nicht aufgeführt sind fallen zusätzlich an. Beispielsweise: weitere Sterbeurkunden, Gebühren für den Erwerb einer Grabstätte, Kühlungskosten, Todesbescheinigungen oder Trauerfloristik zur Trauerfeier. Wenn diese im Angebot nicht angegeben sind. Da diese Kosten je nach örtlichen Begebenheiten unterschiedlich ausfallen, werden diese im Beratungsgespräch mit Ihnen ermittelt und mitgeteilt. Diese Kostenaufstellung stellt ein Angebot zum Abschluss eines Kauf- und Dienstleistungsvertrages mit dem Bestatter Steffen Grossmann e.K., Rodensteinstraße 16 in 64625 Bensheim dar. USt.-ID-Nr: DE31 8901 965 - Registergericht Frankfurt HRA 50116 - Dieser Auftrag kommt erst mit der Unterschrift beider Vertragsparteien zustande.

Sarg Bensheim

In unserer Bestattungskostenaufstellung für Bensheim und ganz Südhessen sind die hier mit einem Kiefernsarg inkl. einfachem Deckblatt und Innenausstattung sowie einer blauen Schmuckurne mit Goldband dargestellten Bestattungsartikel enthalten. Diese sind auch in unserer Sargausstellung zu sehen. Selbstverständlich können alle Bestattungsartikel auf Wunsch durch Sie individuell ausgesucht und somit angepasst werden.

Urne Bensheim

Die Feuerbestattung in Bensheim

Bei der Feuerbestattung wird der Verstorbene in einem Krematorium dem Feuer übergeben und eingeäschert, infolgedessen wird die Asche anschließend in einer Urne beigesetzt. Durch kostengünstigere Särge und kleinere Grabstätten sowie Grabmale ist die Feuerbestattung, trotz anfallender Kosten im Krematorium, oftmals günstiger als eine Erdbestattung. Die Stadt Bensheim bietet viele verschiedene Grabmöglichkeiten.

Grundsätzlich ist der Wille des Verstorbenen bei der Beantwortung der Bestattungsart maßgeblich. Eine zu Lebzeiten niedergeschriebene Willenserklärung ist jedoch nicht mehr zwingend nötig. Liegt diese nicht vor, und der Verstorbene hat zu Lebzeiten keine Bestattungsart festgelegt, liegt die Entscheidung bei den Hinterbliebenen. Um unnatürliche Todesursachen auszuschließen, erfolgt vor der Einäscherung eine gesetzlich vorgeschriebene zweite Leichenschau und Einäscherungsfreigabe - durch einen Amtsarzt.