Bestattungskostenaufstellungen

Für Bensheim, Südhessen und Rhein-Neckar nach Bestattungsarten:

Eine grundlegende Entscheidung im Trauerfall ist die Bestattungsform und die Grabart. Wegen der Vielzahl der unterschiedlichen Friedhofsvorschriften und Möglichkeiten empfehlen wir Ihnen  ein Beratungsgespräch mit uns zu führen. Jede Bestattungsform und Grabart birgt Vor- und Nachteile. Daher ist es wichtig diese im Vorfeld eingehend zu besprechen, um dann eine Entscheidung im Sinne der Familie treffen zu können. Auf diese Weise erhalten Sie Unterstützung im Trauerfall oder Ihrer Bestattungsvorsorge und einen genauen Überblick aller anfallenden Bestattungskosten in Bensheim und Südhessen spowie Rhein-Neckar. Nutzen Sie unsere Angebotsanfrage:

Bestattungskosten in Bensheim

Die Kosten einer Bestattung richten sich individuell nach Ihren Vorstellungen und setzen sich aus 3 Blöcken zusammen:

Eigenleistungen:

Für einen Sarg, Decke und Kissen sowie Sarginnenausstattung, das Ankleiden und Einbetten sowie die hygienische Versorgung des Verstorbenen, eine Schmuckurne, die Aufbahrung bei der Abschiednahme, Überführungen zum Friedhof oder Krematorium, Nutzung der Kühlungsräume, Erledigung der Bestattungsform­alitäten, Planung und Betreuung der Trauerfeier, usw.

Fremdleistungen:

Blumenschmuck zur Trauerfeier, Trauerredner oder Trauerrednerin, Trauerdrucksachen, Trau­eranzeige in der Tageszeitung, Organist zum Orgelspiel, Einäscherungsgebühren des Krematoriums, usw.

Gebühren:

Grabnutzungsgebühren, Beisetzungsgebühren, Trauer­hallennutzung, Grabverlängerungsgebühren, Sterbeurkunden, Leichenschauschein sowie zweite amtsärztliche Untersuchung, usw.

Was kostet eine Bestattung in Bensheim?

Der Gesamtpreis einer Bestattung inklusive Friedhofsgebühren ist für Bestatter ohne Informationen über den beisetzenden Friedhof sowie der gewünschten Grabart nicht möglich. Dies liegt daran das jede Gemeinde oder Stadt über eine eigene Friedhofssatzung verfügt. Die Friedhofsgebührenordnung bestimmt alle Preise für erbrachte Leistungen auf den jeweiligen Friedhöfen. Die Friedhofskosten werden insbesondere durch den Neuerwerb einer Grabstätte oder die Verlängerung von Nutzungsrechten an einem Grab bestimmt. Folgerichtig kann ein Bestattungsunternehmen ohne Kenntnisse über den beisetzenden Friedhof diese Gebühren nicht kalkulieren.

Allerdings ist es jedem Bestatter sehr wohl möglich die Preise für seine Eigenleistungen im Vorfeld zu nennen. Wie beispielsweise die Kosten für einen Sarg, eine Urne oder die Erledigung von Bestattungsformalitäten, selbst die Kostenpauschale für Überführungsdienste innerhalb festgelegter Umkreise können genannt werden. Insbesondere Bestattungsartikel wie Särge, Urnen und Talare haben einen vom Friedhof unabhängigen festen Preis. Kurzum; jedes Bestattungsunternehmen kann all seine Beerdigungsdienstleistungen sowie Bestattungsartikel im Vorfeld kalkulieren und in einer Preisliste für jeden Interessierten zugänglich veröffentlichen.

Wir als Bensheimer Pietät haben daher eine offene Preisliste und bieten eine eingehende Beratungsleistung. Sodass es jedem Interessierten sowie Trauernden möglich ist, sich ein eigenes Bild zu machen, zu vergleichen und eine bewusste Entscheidung für einen Bestatter oder anderen Fachbetrieben aus dem Bestattungswesen treffen zu können. Die Preise unserer Bestattungsdienstleistungen und Bestattungsartikel teilen wir Ihnen bereits verbindlich auf unserer Internetseite in der jeweiligen Rubrik mit. Alle Leistungen können im persönlichen Beratungsgespräch (auch bei Ihnen zu Hause) besprochen und beauftragt werden.

Sarg und Urne zur Feuerbestattung

Sarg Bensheim

In unserer Bestattungskostenaufstellung sind die hier mit einem Kiefernsarg inkl. einfachem Deckblatt und Innenausstattung sowie einer blauen Schmuckurne mit Goldband dargestellten Bestattungsartikel enthalten. Diese sind auch in unserer Sargausstellung zu sehen. Selbstverständlich können alle Bestattungsartikel auf Wunsch durch Sie individuell ausgesucht werden.

Urne Bensheim

Sarg und Grabkreuz zur Erdbestattung

Erle Sarg Bensheim

In unserer Bestattungskostenaufstellung sind die hier mit einem Erlesarg inkl. einfachem Deckblatt und Innenausstattung sowie einem Grabkreuz dargestellten Bestattungsartikel enthalten. Diese sind auch in unserer Sargausstellung zu sehen. Selbstverständlich können alle Bestattungsartikel auf Wunsch individuell ausgesucht und somit angepasst werden.

Grabkreuz Bensheim

Die Möglichkeiten der Feuerbestattung auf den Friedhöfen in Bensheim

  • Die Stadt Bensheim bietet seit dem 01.01.2020 Baumbestattungen an. Die Baumbestattung ist ausschließlich als Feuerbestattung vorgesehen und ist somit nur als Urnenbeisetzung möglich. Bei der Baumbestattung verzichten Angehörige bewusst auf die Errichtung eines Grabsteins, dem Aufstellen von Grabkreuzen und Blumenschmuck sowie Grabkerzen. 
  • Die Friedhofsverwaltung bietet für diese Bestattungsart Baumquartale an. Diese werden als baulich nicht abgegrenzte und baulich abgegrenzte Baumgrabstätten angeboten. In baulich NICHT abgegrenzten Baumquartalen können bis zu drei Urnen beigesetzt werden. In den baulich abgegrenzten Baumgrabstätten hingegen können bis zu vier Urnen ihre letzte Ruhestätte finden. Die Urnenbeisetzungen dürfen ausschließlich in biologisch abbaubaren Urne erfolgen.
  • Die Kennzeichnung der jeweiligen Baumgrabstätte erfolgt mit einem unmittelbar am Baum angebrachten Schild. Dieses Namensschild wird auf einem Metallspieß in das Erdreich am Fuße des Baumes eingelassen. Vor- und Familienname sowie Geburts- und Sterbejahr werden entsprechend eingraviert. Die Größe der Namenstafel ist mit einer maximalen Größe von 30 x 20 cm festgelegt.

Bestattungskosten: Feuerbestattung in Bensheim

Das Nutzungsrecht für Baumquartale kann direkt bei der Friedhofsverwaltung Bensheim erworben werden:

 

Baumquartal für maximal drei Urnen (baulich NICHT abgerenzt)  1.900,- Euro
Baumquartal für maximal vier Urnen (baulich abgrenzt) 2.200,- Euro
     
Urnenbeisetzungsgebühr: 480,- Euro
Nutzung der Trauerhalle: 230,- Euro

Bestattungskosten: Erdbestattung in Bensheim

Das Nutzungsrecht für ein Erd-Reihengrab oder Familiengrab ist auf Friedhöfen in Bensheim möglich. 

Familiengrab Einzelplatz für zwei Särge und 4 Urnen mit einer Laufzeit von 30 Jahren 3.000,- Euro
Familiengrab Doppelplatz für vier Särge und 8 Urnen mit einer Laufzeit von 30 Jahren 6.000,- Euro
     
Familiengrab Raseneinzelplatz für zwei Särge und 4 Urnenauf dem Friedhof Auerbach und Grabpflege durch die Stadt Bensheim 3.100,- Euro
Erd-Reihengrab für einen Sarg und ggf. eine Urne 1.800,- Euro
     
Erdbestattungsgebühr bis 1,80 Meter: 1.300,- Euro
Nutzung der Trauerhalle: 230,- Euro

Jederzeit telefonische Beratung und Hilfestellung: 06151 3082422 oder 0160 96400011


Bestattungskosten in Bensheim

Die Kosten einer Bestattung setzen sich aus 3 Blöcken zusammen:

Eigenleistungen:

Für einen Sarg, Decke und Kissen sowie Sarginnenausstattung, das Ankleiden und Einbetten sowie die hygienische Versorgung des Verstorbenen, eine Schmuckurne, die Aufbahrung bei der Abschiednahme, Überführungen zum Friedhof oder Krematorium, Nutzung der Kühlungsräume, Erledigung der Bestattungsform­alitäten, Planung und Betreuung der Trauerfeier, usw.

Fremdleistungen:

Blumenschmuck zur Trauerfeier, Trauerredner oder Trauerrednerin, Trauerdrucksachen, Trau­eranzeige in der Tageszeitung, Organist zum Orgelspiel, Einäscherungsgebühren des Krematoriums, Grabstein oder Urnenverschlussplatte vom Steinmetz usw.

Gebühren:

Grabnutzungsgebühren, Beisetzungsgebühren, Trauer­hallennutzung, Grabverlängerungsgebühren, Sterbeurkunden, Kühlungskosten, Leichenschauschein sowie zweite amtsärztliche Untersuchung, usw.

Was kostet eine Bestattung in Bensheim

Der Gesamtpreis einer Bestattung in Bensheim inklusive Friedhofsgebühren ist für Bestatter ohne Informationen über den beisetzenden Friedhof sowie der gewünschten Grabart nicht möglich. Dies liegt daran das jede Gemeinde oder Stadt über eine eigene Friedhofssatzung verfügt. Die Friedhofsgebührenordnung bestimmt alle Preise für erbrachte Leistungen auf den jeweiligen Friedhöfen. Die Friedhofskosten werden insbesondere durch den Neuerwerb einer Grabstätte oder die Verlängerung von Nutzungsrechten an einem Grab bestimmt. Folgerichtig kann ein Bestattungsunternehmen ohne Kenntnisse über den beisetzenden Friedhof diese Gebühren nicht kalkulieren.

Allerdings ist es jeder Pietät sehr wohl möglich Preise für seine Eigenleistungen im Vorfeld zu nennen. Wie beispielsweise die Kosten für einen Sarg, eine Urne oder die Erledigung von Bestattungsformalitäten, selbst die Kostenpauschale für Überführungsdienste innerhalb festgelegter Umkreise können genannt werden. Insbesondere Bestattungsartikel wie Särge, Urnen und Talare haben einen vom Friedhof unabhängigen festen Preis. Kurzum; jedes Bestattungsunternehmen kann all seine Beerdigungsdienstleistungen sowie Bestattungsartikel im Vorfeld kalkulieren und in einer Preisliste für jeden Interessierten zugänglich veröffentlichen.

Wir als Bensheimer Bestatter haben daher eine offene Preisliste und bieten eine eingehende Beratungsleistung. Sodass es jedem Interessierten sowie Trauernden möglich ist, sich ein eigenes Bild zu machen, zu vergleichen und eine bewusste Entscheidung für einen Bestatter oder anderen Fachbetrieben aus dem Bestattungswesen treffen zu können. Die Preise unserer Bestattungsdienstleistungen und Bestattungsartikel teilen wir Ihnen bereits verbindlich auf unserer Internetseite in der jeweiligen Rubrik mit. Alle Leistungen können im persönlichen Beratungsgespräch (auch bei Ihnen zu Hause) besprochen und beauftragt werden.