Feuerbestattungen in Fürth (Odenwald)

Sie haben eine Vielzahl an Bestattungsmöglichkeiten in Fürth (Odenwald)

Die beiden wichtigsten Entscheidungen im Trauerfall sind die Bestattungsform und die Grabart. Diese können nachträglich nicht geändert werden und müssen daher gut überlegt sein. Wegen der unterschiedlichen Friedhofsvorschriften und Bestattungsmöglichkeiten empfehlen wir Ihnen, ein Beratungsgespräch mit uns zu führen. Jede Grabart und Bestattungsform hat Vor- sowie Nachteile. Daher ist es wichtig, diese im Beratungsgespräch eingehend zu besprechen, um eine gute Entscheidung im Sinne der Familie treffen zu können. Somit erhalten Sie Unterstützung im Trauerfall oder Ihrer Bestattungsvorsorge und einen genauen Überblick aller anfallenden Bestattungskosten in Fürth (Odenwald):


Bestattungskosten: Feuerbestattung in Fürth (Odenwald)

Kostenaufstellung: Bestattungshaus und Krematorium sowie Friedhofsgebühren

Kosten Bestattungshaus Euro
Heller Kiefernsarg (F1): einfaches Deckblatt und Innenausstattung 395,-
Einfache weiße Deckengarnitur und Kissen 50,-
Weißes Talar (Sterbehemd) 25,-
Eine biologisch abbaubare Urne zur Urnenbeisetzung 90,-
Zwei Mitarbeiter zur Einbettung am Sterbeort 119,-
Eine Überführung mit dem Bestattungswagen (innerhalb Südhessen) 211,-
Dienst am Verstorbenen (Ankleiden und Hygienische Versorgung) 75,-
Überführung der Urne zum beisetzenden Friedhof (innerhalb BRD) 95,-

Erledigung der Verwaltungs- und Behördengänge, beispielsweise:

Beurkundung des Trauerfalls beim zuständigen Standesamt
Abmeldung der Kranken- und Pflegeversicherung, Rententräger
Meldung an das Nachlassgericht und Einwohnermeldeamt
Ggf. Beantragung der Vorauszahlung zur Witwenrente

190,-
Formalitäten zum Bestattungsantrag bei der Friedhofsverwaltung und dem Krematorium
Organisation und Vorbereitung zur Durchführung der Urnenbeisetzung auf dem Friedhof
245,-
Summe Eigenleistungen Bestattungshaus (inkl. MwSt.)  1.495,-
   
Kosten im Krematorium  
Gesetzlich vorgeschriebene amtsärztliche Untersuchung zur zweiten Leichenschau 61,-
Einäscherung, inkl. aller Nebenleistungen im Krematorium 534,-
Summe Fremdleistungen (inkl. MwSt.) 595,-
   
Gesamtsumme Bestattungshaus und Krematorium (inkl. MwSt.)     2.090,-

Kosten, die nicht aufgeführt sind fallen zusätzlich an. Beispielsweise: weitere Sterbeurkunden, Gebühren für den Erwerb einer Grabstätte, Kühlungskosten, Todesbescheinigungen oder Trauerfloristik zur Trauerfeier. Wenn diese im Angebot nicht angegeben sind. Da diese Kosten je nach örtlichen Begebenheiten unterschiedlich ausfallen, werden diese im Beratungsgespräch mit Ihnen ermittelt und mitgeteilt. Diese Kostenaufstellung stellt ein Angebot zum Abschluss eines Kauf- und Dienstleistungsvertrages mit dem Bestatter Steffen Grossmann e.K., Rodensteinstraße 16 in 64625 Bensheim dar. USt.-ID-Nr: DE31 8901 965 - Registergericht Frankfurt HRA 50116 - Dieser Auftrag kommt erst mit der Unterschrift beider Vertragsparteien zustande.

Bestattungskosten für eine Feuerbestattung in Fürth (Odenwald), als PDF zum ausdrucken.


Der Sarg und die Urne zur Feuerbestattung in Fürth (Odenwald)

In unserer Bestattungskostenaufstellung für Fürth (Odenwald) und ganz Südhessen sind die hier mit einem Kiefernsarg inkl. einfachem Deckblatt und Innenausstattung sowie einer blauen Schmuckurne mit Goldband dargestellten Bestattungsartikel enthalten. Diese sind auch in unserer Sargausstellung zu sehen. Selbstverständlich können alle Bestattungsartikel auf Wunsch durch Sie individuell ausgesucht und somit angepasst werden.


Jederzeit telefonische Beratung und Hilfestellung!
Die Trauerfallberatung kann in unseren Räumen, bei Ihnen zu Hause oder gänzlich über digitale Medien erfolgen:

Bestatter mit erfolgreich abgelegter Prüfung zur Bestattungsfachkraft.

 06251 - 138 64 66

 0160 - 96 4000 11

 info@bensheimer-bestatter.de

 Rodensteinstraße 16

64625 Bensheim


Bestattungsfinanzierung

Wir helfen Ihnen bei der Finanzierung aller anfallenden Bestattungskosten!

Ein Trauerfall kann ggf. eine finanzielle Herausforderung für die Hinterbliebenen sein. Die Bestattungskosten müssen bezahlt werden. Damit aus der emotionalen keine finanzielle Belastung wird, bieten wir unseren Auftraggeber eine unkomplizierte Möglichkeit der Bestattungsfinanzierung zwischen 3 bis maximal 36 Monaten an. Auf Wunsch können auch die Friedhofsgebühren für den Graberwerb und sonstige Nebenkosten wie beispielsweise Trauerfloristik in die Finanzierung aufgenommen werden. Eine separate Antragstellung ist nicht erforderlich. Alle diesbezüglichen Schritte werden unsererseits mit der Rechnungsstellung auf den Weg gebracht. Die Bestattungsfinanzierung setzt entsprechende Bonität voraus. Stellen Sie Ihre diesbezüglichen Fragen und wir zeigen Ihnen alle Möglichkeiten der Bestattungsfinanzierung auf.


Zusammensetzung von Bestattungskosten in Fürth (Odenwald)

Bestattungskosten in Fürth (Odenwald) setzen sich grundsätzlich aus diesen 3 Kostenblöcken zusammen: 

Eigenleistungen: z.B.: Für einen Sarg, Decke und Kissen sowie Sarginnenausstattung, das Ankleiden und Einbetten sowie die hygienische Versorgung des Verstorbenen, eine Schmuckurne, die Aufbahrung bei der Abschiednahme, Überführungen zum Friedhof oder Krematorium, Nutzung der Kühlungsräume, Erledigung der Bestattungsform­alitäten, Planung und Betreuung der Trauerfeier, usw.

Fremdleistungen: z.B.: Blumenschmuck zur Trauerfeier, Trauerredner oder Trauerrednerin, Trauerdrucksachen, Trau­eranzeige in der Tageszeitung, Organist zum Orgelspiel, Einäscherungsgebühren des Krematoriums, usw.

Gebühren: z.B.: Sterbeurkunden, Leichenschauschein, Friedhofsgebühren, Grabnutzungsgebühren, Urnenbeisetzungsgebühren oder Erdbestattungsgebühren, Trauer­hallennutzung, Grabverlängerungsgebühren, zweite amtsärztliche Untersuchung im Krematorium, usw.

Der Gesamtpreis einer Bestattung inklusive Friedhofsgebühren ist für Bestatter ohne Informationen über den beisetzenden Friedhof sowie der gewünschten Grabart nicht möglich. Dies liegt daran das jede Gemeinde oder Stadt über eine eigene Friedhofssatzung verfügt. Die Friedhofsgebührenordnung bestimmt alle Preise für erbrachte Leistungen auf den jeweiligen Friedhöfen. Die Friedhofskosten werden insbesondere durch den Neuerwerb einer Grabstätte oder die Verlängerung von Nutzungsrechten an einem Grab bestimmt. Folgerichtig kann ein Bestattungsunternehmen ohne Kenntnisse über den beisetzenden Friedhof diese Gebühren nicht kalkulieren.

Allerdings ist es jeder Pietät sehr wohl möglich Preise für seine Eigenleistungen im Vorfeld zu nennen. Wie beispielsweise die Kosten für einen Sarg, eine Urne oder die Erledigung von Bestattungsformalitäten, selbst die Kostenpauschale für Überführungsdienste innerhalb festgelegter Umkreise können genannt werden. Insbesondere Bestattungsartikel wie Särge, Urnen und Talare haben einen vom Friedhof unabhängigen festen Preis. Kurzum; jedes Bestattungsunternehmenkann all seine Beerdigungsdienstleistungen sowie Bestattungsartikel im Vorfeld kalkulieren und in einer Preisliste für jeden Interessierten zugänglich veröffentlichen.

Der Bestatter Steffen Großmann hat daher eine offene Preisliste und bieten eine eingehende Beratungsleistung. Damit es jedem Interessierten sowie Trauernden möglich ist, sich ein eigenes Bild zu machen, zu vergleichen und eine bewusste Entscheidung für einen Bestatter oder anderen Fachbetrieben aus dem Bestattungswesen treffen zu können. Die Preise unserer Bestattungsdienstleistungen und Bestattungsartikel teilen wir Ihnen bereits verbindlich auf unserer Internetseite in der jeweiligen Rubrik mit. Alle Leistungen können im persönlichen Beratungsgespräch (auch bei Ihnen zu Hause in Fürth (Odenwald)) besprochen und beauftragt werden.


Feuerbestattung in Bensheim

Bei der Feuerbestattung in Fürth (Odenwald) werden Verstorbene in einem Krematorium dem Feuer übergeben. Infolgedessen wird die menschliche Asche in einer Urne auf einem Friedhof, in einem Bestattungswald oder auf hoher See beigesetzt. Durch einen kostengünstigeren Sarg, einem kleineren Grab und ggf. nicht notwendigen Grabstein ist die Feuerbestattung, trotz anfallender Kosten im Krematorium, oftmals günstiger als andere traditionelle Bestattungsformen. Maßgeblich für die Bestattungsart ist der Wille der Verstorbenen. Eine zu Lebzeiten niedergeschriebene Willenserklärung ist allerdings nicht mehr notwendig. Liegt diese nicht vor, und hat der Verstorbene keine Bestattungsart und/oder Beisetzungsort festgelegt, liegt die Entscheidung bei den Familienangehörigen. Da diese per Gesetz bestattungspflichtig sind. Mittlerweile ist die Feuerbestattung in Deutschland mit ca. 80 % die meistgewählte Bestattungsform. Die Feuerbestattung erfordert ferner einer besonderen behördlichen Genehmigung. Weil keinerlei Zweifel an der Todesursache und an der Identität der verstorbenen Person bestehen darf. Da eine Untersuchung des Leichnams nach einer Einäscherung folgerichtig nicht mehr möglich ist.


Bestatter Steffen Großmann in Bensheim
Rodensteinstraße 16 - 64625 Bensheim - Telefon: 06251 - 138 64 66

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