Bestattungskosten für eine Feuerbestattung
Eigenleistungen des Bestatters sowie Fremdleistungen vom Krematorium
Bestattungsartikel | Euro |
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Heller Kiefernsarg (F1): einfaches Deckblatt und Innenausstattung | 395,- |
Einfache weiße Deckengarnitur mit Kissen | 45,- |
Weißes Talar (Sterbehemd) | 20,- |
Schmuckurne, ab | 40,- |
Fachliche Dienstleistungen | |
Einbettung am Sterbeort, innerhalb Rhein-Main | 119,- |
Überführung des Verstorbenen vom Sterbeort zum Krematorium, innerhalb Rhein-Main | 190,- |
Dienst am Verstorbenen (Ankleiden sowie Hygienische Versorgung) | 75,- |
Überführung der Urne zum beisetzenden Friedhof | 0,- |
Erledigung der Behördengänge
| 170,- |
Planung, Organisation und Betreuung während der Urnenbeisetzung | 195,- |
Summe Eigenleistungen (inkl. MwSt.) | 1.249,- |
Fremdleistungen | |
Einäscherung des Verstorbenen im Krematorium | 484,- |
Amtsärztliche Untersuchung | 61,- |
Summe Fremdleistungen (inkl. MwSt.) | 450,- |
Summe Eigen- und Fremdleistungen (inkl. MwSt.) | 1.794,- |
Kosten, die nicht aufgeführt sind fallen zusätzlich an. Beispielsweise: weitere Sterbeurkunden, Gebühren für den Erwerb einer Grabstätte, Kühlungskosten, Todesbescheinigungen oder Trauerfloristik zur Trauerfeier. Wenn diese im Angebot nicht angegeben sind. Da diese Kosten je nach örtlichen Begebenheiten unterschiedlich ausfallen, werden diese im Beratungsgespräch mit Ihnen ermittelt und mitgeteilt. Diese Kostenaufstellung stellt ein Angebot zum Abschluss eines Kauf- und Dienstleistungsvertrages mit dem Bestatter Steffen Grossmann e.K. USt.-ID-Nr: DE31 8901 965 - Registergericht Frankfurt HRB 50116 - Dieser Auftrag kommt erst mit der Unterschrift beider Vertragsparteien zustande.
In unserer Bestattungskostenaufstellung sind die hier mit einem Kiefernsarg inkl. einfachem Deckblatt und Innenausstattung sowie einer blauen Schmuckurne mit Goldband dargestellten Bestattungsartikel enthalten. Diese sind auch in unserer Sargausstellung zu sehen. Selbstverständlich können alle Bestattungsartikel auf Wunsch durch Sie individuell ausgesucht und somit angepasst werden.
Die Feuerbestattung
Bei der Feuerbestattung wird der Verstorbene in einem Krematorium dem Feuer übergeben und eingeäschert, infolgedessen wird die Asche anschließend in einer Urne beigesetzt. Durch kostengünstigere Särge und kleinere Grabstätten sowie Grabmale ist die Feuerbestattung, trotz anfallender Kosten im Krematorium, oftmals günstiger als eine Erdbestattung.
Grundsätzlich ist der Wille des Verstorbenen bei der Beantwortung der Bestattungsart maßgeblich. Eine zu Lebzeiten niedergeschriebene Willenserklärung ist jedoch nicht mehr zwingend nötig. Liegt diese nicht vor, und der Verstorbene hat zu Lebzeiten keine Bestattungsart festgelegt, liegt die Entscheidung bei den Hinterbliebenen.
Um unnatürliche Todesursachen auszuschließen, erfolgt vor der Einäscherung eine gesetzlich vorgeschriebene zweite Leichenschau und Einäscherungsfreigabe - durch einen Amtsarzt. In Bayern erfolgt die Freigabe zur Einäscherung durch die zuständige Polizeidienststelle.